Sachbearbeiter:in FbT-Verträge

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Bundesbauabteilung

Job-ID:

J000037446

Startdatum:

schnellstmöglich

Art der Anstellung:

Vollzeit/Teilzeit
(unbefriste)

Bezahlung:
EGr. 12 TV-L
BesGr. A12 HmbBesG

Bewerbungsfrist:

02.11.2025
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Wir über uns

Unsere Bauten sind nicht schwarz-weiß, sondern BUND!

Die Bundesbauabteilung (BBA) ist mit ihren rund 190 Mitarbeiter:innen verantwortlich für alle zivilen und militärischen Hochbauvorhaben auf Liegenschaften und in Einrichtungen des Bundes innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg.

Der Vertragsstelle obliegt dabei insbesondere die Vorbereitung, der Abschluss, die honorartechnische und vertragsrechtliche Begleitung von Verträgen mit freiberuflich Tätigen (FbT). Wenn Sie sich dieser Herausforderung stellen wollen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Die Bereitschaft zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz setzen wir voraus.

In diesem Podcast berichtet Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein über das Arbeiten in unserer Behörde. Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Impressum

Ihre Aufgaben

Sie

  • erstellen und bearbeiten Verträge bis zur Abschlussreife,
  • beraten die Baudurchführende Ebene (BdE) bei der Definition der zu beauftragenden freiberuflichen Leistungen und bei der Betreuung der FbT in allen vertraglichen Aspekten,
  • klären Vertrags- und Honorarfragen, insbesondere bei der Durchführung von oberschwelligen FbT-Vergabeverfahren und nehmen an Verhandlungsgesprächen teil und
  • bereiten Vertragssachverhalte auf, insbesondere bei Honorar- und/oder Rechtstreitigkeiten.

Ihr Profil

Erforderlich

Vorteilhaft

Unser Angebot

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Informationen für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen